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Biogas, Khon Buri, Thailand


Thailand, Khon Buri
ClimatePartner ID: 1175
BiogasEinblicke ins Projekt

Das in der thailändischen Provinz Nakorn Ratchasima im Nordosten des Landes gelegene Klimaschutzprojekt widmet sich der Abwasseraufbereitung einer Stärkefabrik. In der landwirtschaftlich dominierten Region produziert General Starch Ltd. täglich 600 Tonnen Stärke, welche überwiegend aus Maniokknollen gewonnen wird, die von örtlichen Bauern angebaut werden. Dabei werden pro Tag jedoch auch 5.000m3 Abwasser verursacht. Vor Einführung der UASB-Technologie (Upflow Anaerobic Sludge Blanket) wurde dieses Abwasser durch den Abfluss über ein Kaskadensystem mit einer durchschnittlichen Verweildauer von einem Jahr behandelt. Dies führte zur Freisetzung großer Mengen Methan, welches durch den hohen Gehalt an organischen Stoffen in der anaeroben Umgebung der Becken erzeugt wurde.

Mithilfe der UASB-Technologie durchströmt das Wasser nun ein Schlammbett, wobei das entstehende Biogas abgefangen und anschließend zur Beheizung der Stärketrocknungsanlage wiederverwertet wird, während das gereinigte Abwasser abfließen kann. Daraus resultiert eine jährliche Durchschnittseinsparung von ca. 39,410 Tonnen CO2.

Da das Projekt weder landwirtschaftliche noch naturbelassene Flächen verändert, trägt es zum Erhalt der lokalen Biodiversität bei. Zudem wird das gereinigte Abwasser teils wieder direkt in der Fabrik eingesetzt, während der Klärschlamm als Dünger in der Landwirtschaft genutzt wird.

39.411 t CO₂Voraussichtliche jährliche Emissionsreduktionen
VCS
Projektstandard
Das Projekt trägt zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bei
Wie funktioniert Klimaschutz mit Biogas?

In Biogasanlagen vergärt Biomasse in luftdicht abgeschlossenen Faulbehältern zu Biogas. Biomasse kann aus organischen Abfällen, aus Hinterlassenschaften von Kühen oder anderen Tieren bestehen. In Ländern wie Indien oder Vietnam verwenden Familien das Gas aus Kleinbiogasanlagen zum Kochen. Dadurch werden CO2-Emissionen reduziert, die beim Kochen mit Holz oder Holzkohle entstehen würden. Biogasanlagen verhindern zudem, dass Methan in die Atmosphäre gelangt – wie etwa bei der Lagerung von organischen Abfälle in einer offenen Grube. Stattdessen wird das Gas aus dem geschlossenen Behälter direkt zu speziellen Kochern geleitet und bietet so eine unabhängige und erneuerbare Energiequelle.

Das Projekt hat zum Ziel, einen Beitrag zu diesen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) zu leisten.

Bezahlbare und Saubere Energie
Industrie, Innovation und Infrastruktur
Maßnahmen zum Klimaschutz
Das Projekt hat zum Ziel, einen Beitrag zu diesen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) zu leisten.
Projektfakten

Klimaschutzprojekte lassen sich in drei Gruppen einteilen: CO2-Reduktion, CO2-Bindung und CO2-Vermeidung. Projekte zur CO2-Reduktion verringern die Menge an Treibhausgasemissionen, die durch eine bestimmte Aktivität entstehen. Ein Beispiel hierfür sind effiziente Kochöfen-Projekte. Projekte zur CO2-Bindung entfernen Emissionen aus der Atmosphäre, indem sie diese in Kohlenstoffsenken binden. Ein Beispiel hierfür sind Aufforstungsprojekte. Projekte zur CO2-Vermeidung verhindern, dass Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre gelangen, zum Beispiel durch den Schutz der Wälder vor Abholzung (REDD+ Projekte).

Grundlage aller Klimaschutzprojekte sind internationale Standards. Diese Standards legen Regeln und Anforderungen fest, die alle Klimaschutzprojekte erfüllen müssen, um die Reduktion von CO2-Emissionen nachzuweisen und selbige anerkannt zu bekommen.

Klimaschutzprojekte reduzieren oder vermeiden nachweislich Treibhausgasemissionen. Das gelingt mit verschiedenen Technologien: Sie reichen von naturbasierten Lösungen über Social-Impact-Projekte bis hin zu erneuerbaren Energien.

Klimaschutzprojekte durchlaufen eine Validierung und Überprüfung durch Dritte. Die Verifizierung erfolgt regelmäßig nach jeder Monitoringperiode. Eine Validierungs- und Verifizierungsstelle beurteilt, ob die im Monitoring-Bericht angegebenen Werte und Projektaktivitäten korrekt sind und verifiziert diese. Wie auch bei der Validierung sind Besuche im Projektgebiet oft Teil der Verifizierung.

Klimaschutzprojekte durchlaufen eine Validierung und Verifizierung durch unabhängige Dritte. Die Validierung erfolgt zu einem frühen Zeitpunkt im Projektlebenszyklus und stellt sicher, dass der Projektentwurf mit den aktuellen Verfahren und Anforderungen übereinstimmt. Zur Validierung gehören oft auch Projektbesuche mit Interviews und Analysen vor Ort. Auditoren sind akkreditierte, neutrale Prüfer, die vom Register als Validierungs- und Verifizierungsstelle zugelassen sein müssen.

Diese Zahl zeigt die voraussichtlichen jährlichen Emissionsreduktionen, die vor Projektbeginn berechnet wurden. Die tatsächliche Zahl der eingesparten Emissionen in den einzelnen Monitoringperioden kann davon abweichen. Zum Hintergrund: Um ein Klimaschutzprojekt zu registrieren, muss der Projektbetreiber die Berechnung der voraussichtlichen Emissionsreduktionen nach der Ex-ante-Methode in einem Projektplanungsdokument (PDD) vorlegen, das einem Geschäftsplan ähnelt. Diese Berechnung wird von einem unabhängigen Auditor validiert. Die im PDD ermittelten Werte werden während regelmäßiger Monitoringperioden auf der Grundlage der tatsächlichen Projektentwicklungen neu berechnet, in einem Monitoringbericht dokumentiert und am Ende des Monitoringzeitraums erneut von unabhängigen Prüfern verifiziert. So wird ein solides Verfahren gewährleistet. Die unabhängige Verifizierung bietet somit eine Ex-post-Überprüfung der tatsächlichen Emissionsreduktionen. Die verifizierten Emissionsreduktionen werden erst dann ausgegeben, wenn die Einsparungen tatsächlich erzielt worden sind.

Vier Qualitätskriterien für Klimaschutzprojekte

01. ZusätzlichkeitEin Projekt muss zu geringeren CO2-Emissionen führen, als es ohne Projekt der Fall wäre. Zusätzlichkeit heißt auch: Ein Projekt benötigt die zusätzliche Finanzierung aus dem Verkauf von Emissionsreduktionen. Andernfalls wäre das Projekt finanziell nicht tragbar und das Risiko der Vorab-Investition für Projektentwickler zu hoch.
02. Ausschluss von DoppelzählungenDie CO2-Einsparung darf nur einmal gewertet und nicht an einer anderen Stelle nochmal angerechnet werden. Daher wird eine verifizierte Emissionsreduktion stillgelegt, wenn sie angerechnet wurde. Dieser Vorgang wird in den offiziellen Registern gespeichert.
03. DauerhaftigkeitMit dem Kriterium der Dauerhaftigkeit wird sichergestellt, dass CO2-Reduktionen nicht einmalig, sondern über einen längeren Zeitraum erfolgen, um einen langfristigen Nutzen für das Klima sicherzustellen. Die Mindestdauer eines Projekts ist von der zugrunde liegenden Projekttechnologie abhängig.
04. Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige DritteKlimaschutzprojekte müssen durch unabhängige Auditoren, wie zum Beispiel den TÜV Nord, regelmäßig überprüft werden. Diese Auditoren überwachen die Einhaltung der jeweiligen Standards und stellen rückwirkend die tatsächlich eingesparte CO2-Menge fest.

Lebenszyklus eines Klimaschutzprojekts

Ein Klimaschutzprojekt hat einen definierten Lebenszyklus und durchläuft verschiedene Stationen von der Machbarkeitsprüfung bis hin zur Stilllegung der verifizierten Emissionsreduktionen.
Projektplanungsphase

Der bzw. die Projektentwickler:in überprüft die generelle Machbarkeit des Projekts, das Projekt-Design und die Finanzierung. Anschließend wird das sogenannte Project Design Document (PDD) erstellt, das alle grundsätzlichen Informationen zum Projekt, beispielsweise das Projektziel, den Standort, wann das Projekt implementiert werden soll und die Projektlaufzeit enthält.

Validierung

Im nächsten Schritt überprüfen unabhängige Auditoren das PDD und die darin enthaltenen Informationen. Dazu gehören oft auch Projektbesuche mit Interviews und Analysen vor Ort. Auditoren sind akkreditierte, neutrale Prüfer, die vom Register als Validierungs- und Verifizierungsstelle zugelassen sein müssen. TÜV Nord/Süd, S&A Carbon LLC., und SCS Global Services sind Beispiele für VVBs.

Registrierung

Nach der erfolgreichen Validierung kann das Projekt beim Standard, wie dem Verified Carbon Standard oder dem Gold Standard, registriert werden. Alle qualitativ hochwertigen Klimaschutzprojekte beruhen auf internationalen Standards. Sie bilden den Rahmen für das Projekt-Design, den Projektaufbau, die Berechnung der Emissionen und das Monitoring. Anerkannte Standards machen Markt und die Projekte selbst widerstandsfähig, nachvollziehbar und glaubwürdig.

Monitoring

Nachdem das Projekt registriert wurde, beginnt die erste Monitoring-Phase. Hier überwachen und dokumentieren die Projektentwickler die Daten der Projektaktivitäten und des Projektfortschritts. Die Dauer der Monitoring-Phase ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich, sie kann zwei Jahre umfassen, aber auch eine Dokumentation über fünf oder sieben Jahre sind möglich.

Verifizierung

Nach Abschluss jeder Monitoring-Phase überprüft und beurteilt eine Validierungs- und Verifizierungsstelle, ob die im Monitoring-Bericht angegebenen Werte und Projektaktivitäten korrekt sind. Wie auch bei der Validierung sind Besuche im Projektgebiet oft Teil der Verifizierung.

Ausgabe von verifizierte Emissionsreduktionen

Die in der Verifizierung überprüften Emissionsreduktionen können nach der erfolgreichen Verifizierung ex-post als verifizierte Emissionsreduktionen ausgegeben werden. Die Schritte Monitoring, Verifizierung und Ausgabe von verifizierten Emissionsreduktionen wiederholen sich in periodischen Abständen und sind als Kreislauf zu betrachten.

Stilllegung der verifizierten Emissionsreduktionen

Wenn eine verifizierte Emissionsreduktion verwendet wird, muss sie stillgelegt werden. Dieser Vorgang wird ebenfalls in Registern gespeichert. Findet die Finanzierung eines Klimaschutzprojektes über ClimatePartner statt, sammelt ClimatePartner die verifizierten Emissionsreduktionen in einem durch den TÜV Austria geprüften System und legt sie regelmäßig still. So wird sichergestellt, dass jede verifizierte Emissionsreduktion nur einmal verwendet wird. Ein Verkauf danach ist nicht mehr möglich und eine Doppelzählung ist damit ausgeschlossen.

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