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Kältemittel wiederverwenden und Klimaschutz vorantreiben


USA, Michigan
ClimatePartner ID: 1766
KältemittelmanagementEinblicke ins Projekt

Kältemittel sind ein zentraler Bestandteil von Klima- und Kälteanlagen. Viele ältere und bestehende Anlagen weltweit werden mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW bzw. HFCs) betrieben. Entweichen Kältemittel aus Klima- und Kälteanlagen, beispielsweise durch Leckagen oder bei der unsachgemäßen Entsorgung, entstehen erhebliche Treibhausgasemissionen. Gebrauchte Kältemittel werden nach Wartungsarbeiten oder beim Austausch von Anlagen aus dem System entfernt. Nicht alle dieser Kältemittel werden anschließend aufbereitet und erneut genutzt.

Dieses Projekt in Livonia im US-Bundesstaat Michigan verfolgt einen kreislaufwirtschaftlichen Ansatz. Gebrauchte HFC-Kältemittel werden aus Klima- und Kälteanlagen in den gesamten USA zurückgewonnen und an eine EPA-zertifizierte Aufbereitungsanlage geliefert. Dort werden sie gesammelt, analysiert und von Verunreinigungen wie Öl, Feuchtigkeit und anderen Stoffen befreit. Nach der Aufbereitung gelangen die Kältemittel zurück in den Markt und können erneut in bestehenden Klima- und Kälteanlagen eingesetzt werden. Indem vorhandene Kältemittel länger im Kreislauf gehalten werden, verlängert das Projekt die Nutzungsdauer wertvoller Ressourcen und reduziert den Bedarf an neu produzierten Kältemitteln. Auf diese Weise stärkt es die Kreislaufwirtschaft in der Kälte- und Klimatechnik und fördert einen verantwortungsvolleren Umgang mit bereits vorhandenen Materialien.

Im ersten verifizierten Monitoringzeitraum von August 2024 bis Juli 2025 wurden durch die Rückgewinnung, Aufbereitung und Wiederverwendung von HFC-Kältemitteln 300.634 Tonnen CO₂ vermieden. Verarbeitet wurden dabei die Kältemittel R 134a, R 404A, R 407C, R 410A und R 507A.

ACR
Projektstandard
Das Projekt trägt zu den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen bei

Wie Kältemittelmanagement zum Klimaschutz beiträgt

Viele bestehende Systeme verwenden jedoch teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW beziehungsweise HFCs), die ein hohes Treibhauspotenzial besitzen. Gelangen sie bei Leckagen, Wartungsarbeiten oder am Ende der Lebensdauer einer Anlage in die Atmosphäre, tragen sie direkt zur Erderwärmung bei. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Kältemitteln über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg trägt dazu bei, diese Emissionen zu reduzieren.

Kältemittelmanagement umfasst diverse Maßnahmen entlang des gesamten Lebenszyklus von Kältemitteln. Dazu gehören die frühzeitige Erkennung und Reparatur von Leckagen, die Umstellung auf Kältemittel mit geringerem Treibhauspotenzial sowie die Rückgewinnung gebrauchter Stoffe. Bei der Rückgewinnung wird das Kältemittel aus einer Anlage entnommen, gereinigt und direkt vor Ort wiederverwendet oder in einer spezialisierten Anlage aufbereitet. Bei der Aufbereitung wird das Kältemittel gereinigt und geprüft. Dadurch kann es erneut in Klima- und Kälteanlagen eingesetzt werden.

Klimaschutzprojekte im Bereich Kältemittelmanagement setzen an unterschiedlichen Stellen dieses Kreislaufs an. Echtzeit-Messsysteme erkennen Leckagen frühzeitig, damit undichte Stellen schneller repariert und Emissionen reduziert werden können. Moderne Kältesysteme nutzen Kältemittel mit geringerem Treibhauspotenzial, etwa Ammoniak, Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffe oder bestimmte Hydrofluorolefine. Rückgewinnungs- und Aufbereitungsprojekte halten bereits vorhandene Kältemittel länger im Kreislauf und verringern dadurch den Bedarf an neu produzierten Stoffen. Projekte zur Entsorgung von Kältemitteln sorgen dafür, dass alte oder nicht mehr nutzbare Stoffe fachgerecht behandelt werden und nicht in die Atmosphäre gelangen. Je nach Projekttyp werden die Emissionsminderungen anhand der vermiedenen Leckagen, der ersetzten Kältemittel, der wiederverwendeten Mengen oder der nachweislich zerstörten Stoffe quantifiziert. Kältemittelmanagement-Projekte im ClimatePartner-Portfolio sind nach internationalen Standards registriert.

Das Projekt hat zum Ziel, einen Beitrag zu diesen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) zu leisten.

Industrie, Innovation und Infrastruktur
Nachhaltige/r Konsum und Produktion
Maßnahmen zum Klimaschutz
Das Projekt hat zum Ziel, einen Beitrag zu diesen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) zu leisten.
Projektfakten

Klimaschutzprojekte lassen sich in drei Gruppen einteilen: CO2-Reduktion, CO2-Bindung und CO2-Vermeidung. Projekte zur CO2-Reduktion verringern die Menge an Treibhausgasemissionen, die durch eine bestimmte Aktivität entstehen. Ein Beispiel hierfür sind effiziente Kochöfen-Projekte. Projekte zur CO2-Bindung entfernen Emissionen aus der Atmosphäre, indem sie diese in Kohlenstoffsenken binden. Ein Beispiel hierfür sind Aufforstungsprojekte. Projekte zur CO2-Vermeidung verhindern, dass Treibhausgasemissionen in die Atmosphäre gelangen, zum Beispiel durch den Schutz der Wälder vor Abholzung (REDD+ Projekte).

Grundlage aller Klimaschutzprojekte sind internationale Standards. Diese Standards legen Regeln und Anforderungen fest, die alle Klimaschutzprojekte erfüllen müssen, um die Reduktion von CO2-Emissionen nachzuweisen und selbige anerkannt zu bekommen.

Klimaschutzprojekte reduzieren oder vermeiden nachweislich Treibhausgasemissionen. Das gelingt mit verschiedenen Technologien: Sie reichen von naturbasierten Lösungen über Social-Impact-Projekte bis hin zu erneuerbaren Energien.

Klimaschutzprojekte durchlaufen eine Validierung und Überprüfung durch Dritte. Die Verifizierung erfolgt regelmäßig nach jeder Monitoringperiode. Eine Validierungs- und Verifizierungsstelle beurteilt, ob die im Monitoring-Bericht angegebenen Werte und Projektaktivitäten korrekt sind und verifiziert diese. Wie auch bei der Validierung sind Besuche im Projektgebiet oft Teil der Verifizierung.

Klimaschutzprojekte durchlaufen eine Validierung und Verifizierung durch unabhängige Dritte. Die Validierung erfolgt zu einem frühen Zeitpunkt im Projektlebenszyklus und stellt sicher, dass der Projektentwurf mit den aktuellen Verfahren und Anforderungen übereinstimmt. Zur Validierung gehören oft auch Projektbesuche mit Interviews und Analysen vor Ort. Auditoren sind akkreditierte, neutrale Prüfer, die vom Register als Validierungs- und Verifizierungsstelle zugelassen sein müssen.

Vier Qualitätskriterien für Klimaschutzprojekte

01. ZusätzlichkeitEin Projekt muss zu geringeren CO2-Emissionen führen, als es ohne Projekt der Fall wäre. Zusätzlichkeit heißt auch: Ein Projekt benötigt die zusätzliche Finanzierung aus dem Verkauf von Emissionsreduktionen. Andernfalls wäre das Projekt finanziell nicht tragbar und das Risiko der Vorab-Investition für Projektentwickler zu hoch.
02. Ausschluss von DoppelzählungenDie CO2-Einsparung darf nur einmal gewertet und nicht an einer anderen Stelle nochmal angerechnet werden. Daher wird eine verifizierte Emissionsreduktion stillgelegt, wenn sie angerechnet wurde. Dieser Vorgang wird in den offiziellen Registern gespeichert.
03. DauerhaftigkeitMit dem Kriterium der Dauerhaftigkeit wird sichergestellt, dass CO2-Reduktionen nicht einmalig, sondern über einen längeren Zeitraum erfolgen, um einen langfristigen Nutzen für das Klima sicherzustellen. Die Mindestdauer eines Projekts ist von der zugrunde liegenden Projekttechnologie abhängig.
04. Regelmäßige Überprüfung durch unabhängige DritteKlimaschutzprojekte müssen durch unabhängige Auditoren, wie zum Beispiel den TÜV Nord, regelmäßig überprüft werden. Diese Auditoren überwachen die Einhaltung der jeweiligen Standards und stellen rückwirkend die tatsächlich eingesparte CO2-Menge fest.

Lebenszyklus eines Klimaschutzprojekts

Ein Klimaschutzprojekt hat einen definierten Lebenszyklus und durchläuft verschiedene Stationen von der Machbarkeitsprüfung bis hin zur Stilllegung der verifizierten Emissionsreduktionen.
Projektplanungsphase

Der bzw. die Projektentwickler:in überprüft die generelle Machbarkeit des Projekts, das Projekt-Design und die Finanzierung. Anschließend wird das sogenannte Project Design Document (PDD) erstellt, das alle grundsätzlichen Informationen zum Projekt, beispielsweise das Projektziel, den Standort, wann das Projekt implementiert werden soll und die Projektlaufzeit enthält.

Validierung

Im nächsten Schritt überprüfen unabhängige Auditoren das PDD und die darin enthaltenen Informationen. Dazu gehören oft auch Projektbesuche mit Interviews und Analysen vor Ort. Auditoren sind akkreditierte, neutrale Prüfer, die vom Register als Validierungs- und Verifizierungsstelle zugelassen sein müssen. TÜV Nord/Süd, S&A Carbon LLC., und SCS Global Services sind Beispiele für VVBs.

Registrierung

Nach der erfolgreichen Validierung kann das Projekt beim Standard, wie dem Verified Carbon Standard oder dem Gold Standard, registriert werden. Alle qualitativ hochwertigen Klimaschutzprojekte beruhen auf internationalen Standards. Sie bilden den Rahmen für das Projekt-Design, den Projektaufbau, die Berechnung der Emissionen und das Monitoring. Anerkannte Standards machen Markt und die Projekte selbst widerstandsfähig, nachvollziehbar und glaubwürdig.

Monitoring

Nachdem das Projekt registriert wurde, beginnt die erste Monitoring-Phase. Hier überwachen und dokumentieren die Projektentwickler die Daten der Projektaktivitäten und des Projektfortschritts. Die Dauer der Monitoring-Phase ist von Projekt zu Projekt unterschiedlich, sie kann zwei Jahre umfassen, aber auch eine Dokumentation über fünf oder sieben Jahre sind möglich.

Verifizierung

Nach Abschluss jeder Monitoring-Phase überprüft und beurteilt eine Validierungs- und Verifizierungsstelle, ob die im Monitoring-Bericht angegebenen Werte und Projektaktivitäten korrekt sind. Wie auch bei der Validierung sind Besuche im Projektgebiet oft Teil der Verifizierung.

Ausgabe von verifizierte Emissionsreduktionen

Die in der Verifizierung überprüften Emissionsreduktionen können nach der erfolgreichen Verifizierung ex-post als verifizierte Emissionsreduktionen ausgegeben werden. Die Schritte Monitoring, Verifizierung und Ausgabe von verifizierten Emissionsreduktionen wiederholen sich in periodischen Abständen und sind als Kreislauf zu betrachten.

Stilllegung der verifizierten Emissionsreduktionen

Wenn eine verifizierte Emissionsreduktion verwendet wird, muss sie stillgelegt werden. Dieser Vorgang wird ebenfalls in Registern gespeichert. Findet die Finanzierung eines Klimaschutzprojektes über ClimatePartner statt, sammelt ClimatePartner die verifizierten Emissionsreduktionen in einem durch den TÜV Austria geprüften System und legt sie regelmäßig still. So wird sichergestellt, dass jede verifizierte Emissionsreduktion nur einmal verwendet wird. Ein Verkauf danach ist nicht mehr möglich und eine Doppelzählung ist damit ausgeschlossen.

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